AGB´s

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gage

Die vereinbarte Gage ist am Veranstaltungstag in bar zu bezahlen. Schecks werden nicht akzeptiert. 
Andere Vereinbarungen sind möglich.


2. Verlängerung / Gestaltung

Eventuelle Verlängerungen werden vor Ort ausgehandelt und sind sofort nach Ende der
Veranstaltung fällig. "Musik-Torgau" ist in der Gestaltung und Darbietung des Programms
frei und unterliegt keinen künstlerischen Anweisungen des Veranstalters.


3. Gebühren

Die Anmeldungen, GEMA-Gebühren und Genehmigungen für Ordnungsamt, Polizei, 
Miete oder evtl. Verwarnungsgelder, zahlt in jedem Fall der Auftrageber (Veranstalter.)


4. Absagen / Schadenersatz

Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe
des Honorars vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden. 
Sollte "Musik-Torgau" den Auftrag aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können, 
so ist "Musik-Torgau" berechtigt einen Ersatz zu beschaffen.


5 . Ordnung und Sicherheit

Der Veranstalter sorgt für Ordnung und Sicherheit während der Veranstaltung und haftet für daraus 
entstehende Schäden an Ton- und Lichtanlage.
Der Veranstalter verpflichtet sich, "Musik-Torgau" schadlos von jeglicher Art 
von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch Teilnehmer 
an dieser Veranstaltung entstehen könnten. Insbesondere verpflichtet sich der 
Veranstalter, "Musik-Torgau" von jeglicher Haftung und von allen 
Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen 
Sachbeschädigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls der 
Dienstleistungen oder sonstiger Rechte ergeben, frei zu stellen.

 


6 . sonstige Bedingungen

Der Veranstalter sorgt für freie Zufahrtswege und stellt einen vorschriftsmäßig installierten elektrischen 
Anschluss (2 mal 16 Ampere) zur Verfügung. 
Weder der Veranstalter, noch andere Personen gleich welcher Art, dürfen ohne Zustimmung 
von der Darbietungen Mitschnitte auf Ton- und Bildträger vornehmen.
Sind einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen anfechtbar oder unwirksam, so wird die
Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt. Änderungen und
Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche
Nebenabrede gelten als nicht getroffen.


7. Unterschrift

Der Vertrag sollte schriftlich gefasst werden. 
Die AGB sind allgemein verbindlich und werden mit der Angebotsannahme anerkannt.
Gerichtsstand ist der Wohnort des Beklagten, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften
zwingend notwendig sind.


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